Entscheid
Baukommission
Die zwei eingereichten
Varianten wurden in der Baukommission diskutiert. Nach Vorliegen der Stellungnahme
des Bauberaters (Herr Hans-Uwe Winkler, dipl. Architekt ETH, Trimmis) hat der
Gemeinderat die Eingabe behandelt.
Stellungnahme des Bauberaters
(Auszug)
Variante 1:
- Grenzabstände werden
durch neue Aussenhaut um 15 bis 20 cm verringert; Näherbaurecht (Nordseite)
wäre erforderlich.
- Feuerpolizeilich
vorgeschriebener Abstand zum Nachbarn ist nicht gegeben; erfordert Ausnahmebewilligung.
- Die Tragstruktur mit
den Mauerpfeilern und dem bestehenden Dachstuhl, bleiben fast unangetastet,
und sind mit der offenen Innenraumgestaltung auch erlebbar. Der «uneingeweihte»
Passant sieht sich freilich mit einem verbretterten Kubus konfrontiert, der
beim eingereichten Stand des Projekts eher ortsfremd wirkt.
Variante 2:
- Obschon der neue Baukubus
gegen Süden über die bestehende Bauflucht auskragt, bleibt der baugesetzlche
Strassenabstand von 0 bis 4 m natürlich eingehalten.
- Feuerpolizeilich vorgesehener
Abstand zum Nachbarn ist nicht gegeben; erfordert Ausnahmebewilligung.
- Durch das Entfernen
der Stallausfachung und der Giebelverbretterung und das Hineinsetzen eines
rechtwinkligen, einfachen Prismas ergibt sich folgendes:
- Historische Raum-
und Tragstruktur bleibt aussen und auch teilweise von innen her sichtbar.
- Distanz zwischen Aussenvolumen
und kleinerem Innenvolumen wird durch Veranden ausgenützt, die nicht aufdringlich
hervortreten, sondern unauffällig in der Raumschicht Platz finden.
Empfehlung des Bauberaters
Sowohl die Kohärenz des Ortsbildes, die Qualität des Entwurfs als auch die Erhaltung
des Originalbaubestandes sprechen für die Variante 2.
Entscheid Baukommission
Aufgrund der vorgenannten Stellungnahme, der sich auch die Baukommission und
der Gemeinderat angeschlossen hatten, wurde seitens der Behörden eindeutig die
Variante 2 favorisiert und zur Weiterbearbeitung vorgeschlagen.