Luftdichtigkeit
Schallschutz

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Anforderungen an den Schallschutz
Die Anforderungen an den Schallschutz sind in Norm SIA 181 «Schallschutz im Hochbau» (1988) definiert. Es wird unterschieden zwischen:

  • Mindestanforderungen, die erhebliche Störungen zwischen Nutzungseinheiten verhindern und in allen Fällen einzuhalten sind,
  • vertraglich zu vereinbarenden, um 5 dB erhöhten Anforderungen und
  • den Spezialfällen.

Weil der umgebaute Stall an sehr ruhiger Lage steht - der Ruhepegel beträgt im Rauminnern bei Tag um 20 dB(A) - wurde angestrebt, zum Schutz gegen Innenlärm die erhöhten Anforderungen zu erreichen. Zum Schutz gegen Aussenlärm sind die Mindestanforderungen ausreichend.

Luftschallübertragung
Unter Berücksichtigung einer mittleren Lärmempfindlichkeit (Räume für geistige Arbeiten, Wohnen und Schlafen) und einem mässigen Grad der Störung (normale Nutzung: Wohn-, Schlafraum, Küche, Bad, WC, Treppenhaus), ist eine bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w von 52 dB (Mindestanforderung) bzw. 57 dB (erhöhte Anforderung) sicherzustellen.

Trittschallübertragung
Betreffend Trittschallübertragung sind die Lärmempfindlichkeit und der Grad der Störung analog zur Luftschallübertragung definiert; als Anforderungswert resultiert ein bewerteter Standard-Trittschallpegel LnT,w von 55 dB (Mindestanforderung) bzw. 50 dB (erhöhte Anforderung).

Geräusche haustechnischer Anlagen
Bei Geräuschen haustechnischer Anlagen wird unterschieden zwischen Funktions- und Benutzungsgeräuschen. Als Mass für den Schallschutz dient der Beurteilungspegel Lr,H.

  • Bei Funktionsgeräuschen, die der Nutzer nicht beeinflussen kann (z.B. WC-Spülung), beträgt der Anforderungswert bei mittlerer Lärmempfindlichkeit und starkem Grad der Störung (Einzelgeräusche in der Nacht) Lr,H = 35 dB(A) (Mindestanforderung) bzw. 30 dB(A) (erhöhte Anforderung).
  • Bei Benutzungsgeräuschen (z.B. betätigen von Türen, WC-Deckel fallen lassen, usw.), beträgt der Anforderungswert Lr,H = 40 dB(A) bzw. 35 dB(A).

Konzeptionelle Überlegungen zum Schallschutz
Die über dem massiven Untergeschoss erstellte Holz-Leichtbaukonstruktion bietet auch schalltechnisch eine gute Lösung.
Der neue «Container» ist vom alten Haus schalltechnisch konsequent getrennt, wodurch, zusammen mit dem bestehenden Bruchsteinmauerwerk, ein ausserordentlich guter Schallschutz (D’nT,w etwa 80 dB) resultiert.
Auch die neuen Wohnungen lassen sich, mit über Akustikschwinghänger montierten, biegeweichen Vorsatzschalen aus Gipskartonplatten, schalltechnisch gut voneinander trennen. Zusammen mit den trittschallgedämmten, schwimmenden Bodenüberkonstruktionen können die erhöhten Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz erfüllt werden.
Durch Konzentration der Sanitärinstallationen auf einen Wandbereich von 3 m, zwischen Küche und Bad, und direkten vertikalen Verbindungen ins Untergeschoss, ohne Etagierungen, waren die schalltechnischen Voraussetzungen auch bei den Geräuschen aus haustechnischen Installationen gut. Im Bereich der Toilette wurde die Installationswand nachträglich ausbetoniert und die Leitungen wurden generell mit Geberit-Isol umwickelt.

Qualitätskontrolle durch Schallmessungen
Die Schallmessungen wurden durch das Akustikbüro Planteam GHS AG, Sempach-Station, durchgeführt.

Luftschallübertragung
Mit bewerteten Standard-Schallpegeldifferenzen D’nT,w zwischen 56 und 63 dB werden die erhöhte Anforderungen eingehalten. Abgesehen von Schallübertragungen aus dem Treppenhaus (Türe mit R’w von etwa 25 dB) werden Fremdgeräusche aus angrenzenden Nutzungseinheiten denn auch kaum wahrgenommen.

Trittschallübertragung
Mit Standard-Trittschallpegeln L’nT,w von 50 bis 35 dB genügen sämtliche überprüften Trittschallübertragungen den erhöhten Anforderungen. Trotzdem ist der Trittschallschutz subjektiv als weniger gut zu beurteilen, als der Schutz gegen Luftschall. Vor allem im Tieftonbereich weist die Leichtbaukonstruktion ein geringeres Dämmvermögen auf, das dazu führt, dass Gehgeräusche gut wahrgenommen werden können, obwohl die erhöhten Anforderungen erfüllt sind.

Geräusche haustechnischer Anlagen
Die überprüften Funktionsgeräusche sind mit Beurteilungspegeln Lr,H von < 21 bis 23 dB(A) deutlich besser, als es die erhöhten Anforderungen (30 dB(A)) fordern. Die Geräusche waren bei einem «Ruhepegel» von etwa 20 dB(A) teilweise nicht wahrnehmbar.
Auch die Mehrheit der Benutzungsgeräusche genügt bei normaler bis heftiger Benutzung den erhöhten Anforderungen. Der Kehrichtauszug und die Schranktüren lassen sich normal so öffnen, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden.
Nur gerade die Besteckschublade und die ohne Falzdichtungen hart aufschlagenden Zimmertüren lassen sich kaum betätigen, ohne dass der Beurteilungspegel den Anforderungswert übersteigt. Eine grundsätzliche Verbesserung im Küchenbereich hätte durch körperschallgedämmte Montage der Küche erreicht werden können.

 
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