Anforderungen an den Schallschutz
Die
Anforderungen an den Schallschutz sind in Norm SIA 181 «Schallschutz im
Hochbau» (1988) definiert. Es wird unterschieden zwischen:
- Mindestanforderungen,
die erhebliche Störungen zwischen Nutzungseinheiten verhindern und in
allen Fällen einzuhalten sind,
- vertraglich
zu vereinbarenden, um 5 dB erhöhten Anforderungen und
- den Spezialfällen.
Weil der
umgebaute Stall an sehr ruhiger Lage steht - der Ruhepegel beträgt im
Rauminnern bei Tag um 20 dB(A) - wurde angestrebt, zum Schutz gegen Innenlärm
die erhöhten Anforderungen zu erreichen. Zum Schutz gegen Aussenlärm sind
die Mindestanforderungen ausreichend.
Luftschallübertragung
Unter Berücksichtigung einer mittleren Lärmempfindlichkeit (Räume
für geistige Arbeiten, Wohnen und Schlafen) und einem mässigen Grad der
Störung (normale Nutzung: Wohn-, Schlafraum, Küche, Bad, WC, Treppenhaus),
ist eine bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w von 52 dB (Mindestanforderung)
bzw. 57 dB (erhöhte Anforderung) sicherzustellen.
Trittschallübertragung
Betreffend Trittschallübertragung sind die Lärmempfindlichkeit
und der Grad der Störung analog zur Luftschallübertragung definiert; als
Anforderungswert resultiert ein bewerteter Standard-Trittschallpegel LnT,w
von 55 dB (Mindestanforderung) bzw. 50 dB (erhöhte Anforderung).
Geräusche
haustechnischer Anlagen
Bei Geräuschen haustechnischer Anlagen wird unterschieden zwischen
Funktions- und Benutzungsgeräuschen. Als Mass für den Schallschutz dient
der Beurteilungspegel Lr,H.
- Bei Funktionsgeräuschen,
die der Nutzer nicht beeinflussen kann (z.B. WC-Spülung), beträgt der
Anforderungswert bei mittlerer Lärmempfindlichkeit und starkem Grad
der Störung (Einzelgeräusche in der Nacht) Lr,H = 35 dB(A) (Mindestanforderung)
bzw. 30 dB(A) (erhöhte Anforderung).
- Bei Benutzungsgeräuschen
(z.B. betätigen von Türen, WC-Deckel fallen lassen, usw.), beträgt der
Anforderungswert Lr,H = 40 dB(A) bzw. 35 dB(A).
Konzeptionelle
Überlegungen zum Schallschutz
Die über dem massiven Untergeschoss erstellte Holz-Leichtbaukonstruktion
bietet auch schalltechnisch eine gute Lösung.
Der neue «Container» ist vom alten Haus schalltechnisch konsequent getrennt,
wodurch, zusammen mit dem bestehenden Bruchsteinmauerwerk, ein ausserordentlich
guter Schallschutz (DnT,w etwa 80 dB) resultiert.
Auch die neuen Wohnungen lassen sich, mit über Akustikschwinghänger montierten,
biegeweichen Vorsatzschalen aus Gipskartonplatten, schalltechnisch gut
voneinander trennen. Zusammen mit den trittschallgedämmten, schwimmenden
Bodenüberkonstruktionen können die erhöhten Anforderungen an den Luft-
und Trittschallschutz erfüllt werden.
Durch Konzentration der Sanitärinstallationen auf einen Wandbereich von
3 m, zwischen Küche und Bad, und direkten vertikalen Verbindungen ins
Untergeschoss, ohne Etagierungen, waren die schalltechnischen Voraussetzungen
auch bei den Geräuschen aus haustechnischen Installationen gut. Im Bereich
der Toilette wurde die Installationswand nachträglich ausbetoniert und
die Leitungen wurden generell mit Geberit-Isol umwickelt.
Qualitätskontrolle
durch Schallmessungen
Die Schallmessungen wurden durch das Akustikbüro Planteam GHS
AG, Sempach-Station, durchgeführt.
Luftschallübertragung
Mit bewerteten Standard-Schallpegeldifferenzen DnT,w zwischen
56 und 63 dB werden die erhöhte Anforderungen eingehalten. Abgesehen von
Schallübertragungen aus dem Treppenhaus (Türe mit Rw von etwa 25
dB) werden Fremdgeräusche aus angrenzenden Nutzungseinheiten denn auch
kaum wahrgenommen.
Trittschallübertragung
Mit Standard-Trittschallpegeln LnT,w von 50 bis 35 dB genügen
sämtliche überprüften Trittschallübertragungen den erhöhten Anforderungen.
Trotzdem ist der Trittschallschutz subjektiv als weniger gut zu beurteilen,
als der Schutz gegen Luftschall. Vor allem im Tieftonbereich weist die
Leichtbaukonstruktion ein geringeres Dämmvermögen auf, das dazu führt,
dass Gehgeräusche gut wahrgenommen werden können, obwohl die erhöhten
Anforderungen erfüllt sind.
Geräusche
haustechnischer Anlagen
Die überprüften Funktionsgeräusche sind mit Beurteilungspegeln
Lr,H von < 21 bis 23 dB(A) deutlich besser, als es die erhöhten Anforderungen
(30 dB(A)) fordern. Die Geräusche waren bei einem «Ruhepegel» von etwa
20 dB(A) teilweise nicht wahrnehmbar.
Auch die Mehrheit der Benutzungsgeräusche genügt bei normaler bis heftiger
Benutzung den erhöhten Anforderungen. Der Kehrichtauszug und die Schranktüren
lassen sich normal so öffnen, dass die Mindestanforderungen eingehalten
werden.
Nur gerade die Besteckschublade und die ohne Falzdichtungen hart aufschlagenden
Zimmertüren lassen sich kaum betätigen, ohne dass der Beurteilungspegel
den Anforderungswert übersteigt. Eine grundsätzliche Verbesserung im Küchenbereich
hätte durch körperschallgedämmte Montage der Küche erreicht werden können.
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